Trauerfall in Darmstadt
Egal, ob durch einen unerwarteten Unfall oder nach schwerer Krankheit – verstirbt ein geliebter Mensch, verfallen die Angehörigen oftmals zunächst in Schockstarre. Doch schon in den ersten Stunden nach dem Tod sind viele Dinge zu klären und zu organisieren. Wer kann den Tod des Familienmitglieds offiziell feststellen? Wer wird alles über den Trauerfall informiert? Und wie können Angehörige Sonderurlaub im Unternehmen einreichen? Wir stehen Ihnen in dieser schweren Zeit zur Seite und haben für Sie eine Vielzahl an Informationen bereitgestellt, an denen Sie sich im Trauerfall orientieren können, um keinen Schritt zu vergessen.
Trauerfall: Was ist zu tun?
Wenn der Trauerfall im Haus eingetreten ist, sollten Sie unverzüglich Ihren Hausarzt, einen Arzt Ihrer Wahl oder den ärztlichen Notfalldienst (Tel.: 116 117) verständigen. Der Arzt muss vorerst den Tod und die Todesursache feststellen. Anschließend stellt er den Totenschein aus. Daraufhin darf die Überführung durch den Bestatter vorgenommen werden. Wenn es Ihnen nicht möglich sein sollte, einen Arzt zu erreichen, so rufen Sie unser Bestattungsinstitut an - wir helfen Ihnen gerne weiter. Alles weitere wird fachmännisch, zuverlässig und pietätvoll ganz in Ihrem Sinne erledigt.
Checkliste für den Trauerfall
Wer wird im Trauerfall informiert?
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Mietvertrag (Sonderkündigungsrecht für Erben, gesetzliche Kündigungsfrist – 1 Monat)
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Strom-, Wasser- und/oder Gasversorgung (sofort kündbar)
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Kranken- und Rentenversicherung (sofort kündbar – eventuell Hinterbliebenenrente beantragen)
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Lebens- und Unfallversicherung (sofort kündbar)
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Hausratversicherung (sofort kündbar)
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Privathaftpflichtversicherung (sofort kündbar)
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Kfz-Versicherung (kein Sonderkündigungsrecht, je nach Versicherer vorzeitige Vertragsauflösung)
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Bankkonto (Zugriff nur durch Kontovollmacht, Verfügungsberechtigung oder Erbnachweis)
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Telefon- und Internetvertrag (sofort kündbar)
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Rundfunkbeitrag (meldepflichtig, sofort kündbar)
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Mitgliedschaften (im Regelfall sofort kündbar)
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Arbeitsverhältnis/-vertrag (gegebenenfalls melden, endet automatisch mit dem Todestag)
Wie beantrage ich Sonderurlaub im Trauerfall?
Es gibt für die Planung des Sonderurlaubs im Trauerfall kein spezielles Verfahren, da dieser je nach der gängigen Urlaubsplanung im Unternehmen unterschiedlich beantragt werden kann. Auch gibt es Unterschiede in der Dauer des Sonderurlaubs. So spielen Verwandtschaftsgrad, Kulanz des Arbeitsgebers und Länge der Betriebszugehörigkeit eine große Rolle. Die Dauer des Sonderurlaubs ist im Regelfall im Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt. Lediglich bei Beamten, Richtern oder Arbeitnehmern des öffentlichen Dienstes ist eine Dauer von 2 Tagen Sonderurlaub vorgesehen.
Dauer der Betriebszugehörigkeit |
Dauer des Sonderurlaubs |
Unter 6 Monaten |
1 bis 3 Tage |
Zwischen 6 Monaten und 1 Jahr |
2 bis 7 Tage |
Länger als 1 Jahr |
3 bis 14 Tage |