Trauerfall in Darmstadt

Egal, ob durch einen unerwarteten Unfall oder nach schwerer Krankheit – verstirbt ein geliebter Mensch, verfallen die Angehörigen oftmals zunächst in Schockstarre. Doch schon in den ersten Stunden nach dem Tod sind viele Dinge zu klären und zu organisieren. Wer kann den Tod des Familienmitglieds offiziell feststellen? Wer wird alles über den Trauerfall informiert? Und wie können Angehörige Sonderurlaub im Unternehmen einreichen? Wir stehen Ihnen in dieser schweren Zeit zur Seite und haben für Sie eine Vielzahl an Informationen bereitgestellt, an denen Sie sich im Trauerfall orientieren können, um keinen Schritt zu vergessen.

Trauerfall: Was ist zu tun?

Wenn der Trauerfall im Haus eingetreten ist, sollten Sie unverzüglich Ihren Hausarzt, einen Arzt Ihrer Wahl oder den ärztlichen Notfalldienst (Tel.: 116 117) verständigen. Der Arzt muss vorerst den Tod und die Todesursache feststellen. Anschließend stellt er den Totenschein aus. Daraufhin darf die Überführung durch den Bestatter vorgenommen werden. Wenn es Ihnen nicht möglich sein sollte, einen Arzt zu erreichen, so rufen Sie unser Bestattungsinstitut an - wir helfen Ihnen gerne weiter. Alles weitere wird fachmännisch, zuverlässig und pietätvoll ganz in Ihrem Sinne erledigt.

Checkliste für den Trauerfall

Ist der Arzt kontaktiert? Liegen wichtige Dokumente wie Personalausweis des Verstorbenen bereit? Ist ein Testament bekannt? Sind alle laufenden Zahlungen annulliert und Verträge gekündigt? Und was muss alles für die Organisation der Trauerfeier beachtet werden?
 
Damit Sie keinen wichtigen Schritt nach Eintritt des Todes, bei der Vorbereitung der Trauerfeier oder nach der Beisetzung vergessen, können Sie hier unsere Checkliste im Trauerfall als PDF-Datei downloaden.
Haben Sie noch Fragen, so helfen wir Ihnen selbstverständlich gerne weiter.

Wer wird im Trauerfall informiert?

Wie bereits zu Anfang dieser Seite oder auch in Kurzform in unserer Trauerfall-Checkliste beschrieben, ist es unbedingt notwendig, zuallererst den Tod und die Todesursache durch einen Arzt feststellen zu lassen. Dies ist zu veranlassen, indem Sie den Hausarzt, einen Arzt Ihrer Wahl oder an Sonn- und Feiertagen den ärztlichen Bereitschaftsdienst (Tel.: 116 117) kontaktieren. Sobald die Todesbescheinigung verfügbar ist, können Sie uns jederzeit unter der Nummer 0800-0089 000 (kostenfrei) erreichen. Daraufhin werden wir als Leichenbestatter in Darmstadt alle weiteren Schritte einleiten, um Ihnen im Trauerfall schnellst- und bestmöglich zur Seite zu stehen.
 
Sollte die verstorbene Person eine Lebens-, Unfall-, oder Sterbegeldversicherung abgeschlossen haben, so ist diese unverzüglich zu informieren. Kontaktdaten hierzu finden Sie in der Regel auf den Versicherungsunterlagen. Sollten Sie den Versicherer nicht sofort in Kenntnis setzen, so kann dieser die Auszahlung verweigern.
 
Auch ist es bei einem Trauerfall in Darmstadt notwendig, laufende Zahlungen zu annullieren und bestehende Verträge und Mitgliedschaften zu kündigen. Hierzu zählen insbesondere Verträge mit einer vorausgehenden Kündigungsfrist, da manche Fristen selbst nach Eintritt des Todes bestehen bleiben. Hierzu listen wir Ihnen die gängigsten Verträge und Formalitäten wie folgt auf:
 
  • Mietvertrag (Sonderkündigungsrecht für Erben, gesetzliche Kündigungsfrist – 1 Monat)
  • Strom-, Wasser- und/oder Gasversorgung (sofort kündbar)
  • Kranken- und Rentenversicherung (sofort kündbar – eventuell Hinterbliebenenrente beantragen)
  • Lebens- und Unfallversicherung (sofort kündbar)
  • Hausratversicherung (sofort kündbar)
  • Privathaftpflichtversicherung (sofort kündbar)
  • Kfz-Versicherung (kein Sonderkündigungsrecht, je nach Versicherer vorzeitige Vertragsauflösung)
  • Bankkonto (Zugriff nur durch Kontovollmacht, Verfügungsberechtigung oder Erbnachweis)
  • Telefon- und Internetvertrag (sofort kündbar)
  • Rundfunkbeitrag (meldepflichtig, sofort kündbar)
  • Mitgliedschaften (im Regelfall sofort kündbar)
  • Arbeitsverhältnis/-vertrag (gegebenenfalls melden, endet automatisch mit dem Todestag)

Wie beantrage ich Sonderurlaub im Trauerfall?

Es gibt für die Planung des Sonderurlaubs im Trauerfall kein spezielles Verfahren, da dieser je nach der gängigen Urlaubsplanung im Unternehmen unterschiedlich beantragt werden kann. Auch gibt es Unterschiede in der Dauer des Sonderurlaubs. So spielen Verwandtschaftsgrad, Kulanz des Arbeitsgebers und Länge der Betriebszugehörigkeit eine große Rolle. Die Dauer des Sonderurlaubs ist im Regelfall im Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt. Lediglich bei Beamten, Richtern oder Arbeitnehmern des öffentlichen Dienstes ist eine Dauer von 2 Tagen Sonderurlaub vorgesehen.

 

Dauer der Betriebszugehörigkeit

Dauer des Sonderurlaubs

Unter 6 Monaten

1 bis 3 Tage

Zwischen 6 Monaten und 1 Jahr

2 bis 7 Tage

Länger als 1 Jahr

3 bis 14 Tage

 
Genaue Informationen erhalten Sie in Ihrem Unternehmen bei der Geschäftsführung oder in der Personalabteilung.