Vorsorge für den Trauerfall

So wie die Geburt gehört auch das Sterben zum Leben dazu. Und doch ist der Tod eines geliebten Menschen – ob unerwartet oder nach langer Krankheit – stets mit einer Phase der tiefen Trauer verbunden. Wer frühzeitig eine Bestattungsvorsorge mit dem Bestatter trifft, kann es den Angehörigen in dieser schweren Zeit leichter machen, den Verlust zu verarbeiten. Dazu gehört nicht nur der Abschluss einer Sterbegeldversicherung für Eheleute und einer Bestattungsverfügung, die die letzten Wünsche des Verstorbenen berücksichtigt, auch eine Treuhandverwahrung kann als zusätzliche Option im Bestattungsvorsorgevertrag berücksichtigt werden. Gerne beraten wir Sie persönlich zu allen Möglichkeiten, auch schon vor dem Ableben erste Vorkehrungen und Entscheidungen zu treffen. Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf.

Bestattungsvorsorge

Die Bestattungsvorsorge für die eigene Beerdigung kann jederzeit durch einen sogenannten Bestattungsvorsorgevertrag mit unserem Bestattungsinstitut in Darmstadt getroffen werden. Auf Anfrage erhalten Sie hierzu von uns eine ausführliche Beratung und die dafür benötigten Unterlagen. Auch bei der Vermittlung zu einem Grabpflegevertrag bei einer Friedhofsgärtnerei können wir Ihnen behilflich sein. Damit die vorab gezahlten Beträge sicher verwahrt werden, bieten wir außerdem einen Treuhand-Service (weitere Details unter Treuhandverwahrung) an. Hierbei arbeiten wir mit einem Unternehmen zusammen, das sich in dieser Branche etabliert hat und somit beste Sicherheit bietet. Ebenso ist es möglich, eine Bestattungsvorsorge als Leistung bei einer Versicherung einzukaufen, die je nach Anbieter die Organisation der Bestattung übernimmt.

Sterbegeldversicherung

Die Sterbegeldversicherung, oft auch als Beerdigungsversicherung bekannt, deckt die Beerdigungskosten und andere direkt mit dem Tod verbundene Aufwendungen. Eine Sterbegeldversicherung wird in der Regel immer dann abgeschlossen, wenn Hinterbliebene nicht mit diesen Kosten belastet werden sollen, aber insbesondere auch um eine angemessene Beerdigung sicherzustellen, wenn keine Hinterbliebenen vorhanden sind. Möchten Sie Preise oder weitere Informationen zu einer Sterbegeldversicherung erfragen, so bieten wir Ihnen gerne eine umfassende Beratung an. Eine Sterbegeldversicherung wie auch die Treuhandverwahrung kann über eines unserer Partnerunternehmen in Anspruch genommen werden. Kontaktieren Sie uns hierzu jederzeit.

Bestattungsverfügung

Eine Bestattungsverfügung ist eine Erklärung eines lebenden Menschen, wie mit ihm nach seinem Tod verfahren werden soll. Hierbei handelt es sich im Juristischen um eine sogenannte Willenserklärung. Sie wird zu Lebzeiten erstellt und dient für die Zeit nach dem Tode. Auf Anfrage beraten Sie unsere Bestatter in Darmstadt hierzu gerne ausführlich und helfen Ihnen bei der Erstellung der Bestattungsverfügung. Sollte die Beihilfe zur Erstellung nicht durch uns erfolgen, so ist es empfehlenswert, hierfür die Dienste eines Notars in Anspruch zu nehmen. Bitte beachten Sie, dass die Bestattungsverfügung jederzeit von Ihnen geändert oder ganz aufgehoben werden kann. Die Bestattungsverfügung richtet sich an die Totenfürsorgepflichtigen, wenn sie nicht zugleich mit einer postmortalen Vollmacht verbunden ist, auf der wiederum eine bestimmte Person mit der Betreuung/Beauftragung der Beisetzung festgehalten ist.

Treuhandverwahrung

Die Treuhandverwahrung kann als eine zusätzliche Option der Bestattungsvorsorge gesehen werden. Sie wird aus verschiedensten Gründen in Anspruch genommen, wobei die sichere Verwahrung des Geldes bis zum Todesfall als wichtigste Begründung, einen solchen Dienst in Anspruch zu nehmen, angesehen werden kann. Bei der Treuhandverwahrung schließen wir als Ihr Bestatter aus Darmstadt und in Zusammenarbeit mit unserem treuhänderischen Partnerunternehmen mit Ihnen als Treugeber einen Treuhandverwahrungsvertrag. Nach Abschluss des Vertrags können Sie das Geld zu der im Vertrag hinterlegten Kontonummer überweisen. Dort wird Ihre Einzahlung aufbewahrt, bis letztendlich der Todesfall eingetreten ist. Sollte die Deckungssumme die eigentlichen Kosten der Bestattung übersteigen, so wird der Restbetrag an einen Hinterbliebenen ausgeschüttet, der zuvor im Bestattungsvorsorgevertrag die Befugnis dafür erhalten hat. Sollte die Deckungssumme die Kosten der Bestattung jedoch unterschreiten, so ist vertraglich festgehalten, dass jederzeit ein angemessener Ausgleich durch Hinterbliebene geschaffen werden kann, um die Beisetzung ordnungsgemäß und kostendeckend durchzuführen.